Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Werne, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Werne kommen bzw. sich nicht in Werne auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Werne - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Werne (offiziell: Werne an der Lippe) ist eine Stadt im Kreis Unna in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. In Werne gibt es viel zu entdecken. Sehenswürdigkeiten der historischen Innenstadt offenbaren Geschichten vergangener Zeiten. Der Stadtkern mit dem historischen Rathaus und Marktplatz sowie die attraktive Fußgängerzone machen Werne zum Anziehungspunkt. Die zahlreichen Märkte, Veranstaltungen und Feste begeistern Einwohner und Besucher gleichermaßen.
Die Stadt Werne gliedert sich in die Kernstadt Werne und mehrere Ortsteile nebst kleineren Bauerschaften. Der einwohnerstärkste Ortsteil ist der mittlerweile mit der Kernstadt verschmolzene Ortsteil Evenkamp (bedingt durch die nach 1900 entstandenen Bergarbeitersiedlungen der ehemaligen Zeche Werne in der Bauerschaft Evenkamp). Es folgt Stockum im Osten der Stadt, in Richtung Hamm. Nördlich von Stockum gelangt man in den Stadtteil Horst. Von dort weiter in Richtung Herbern liegt die Bauerschaft Wessel. Diese drei Ortsteile bildeten bis 1974 die Gemeinde Stockum.
Nördlich der Stadt Werne liegen die Bauerschaften Holthausen und Schmintrup (Richtung Herbern). Im Westen (Richtung Selm und Lünen) befinden sich Ehringhausen, Varnhövel, Lenklar und Langern.Nachbargemeinden: Nordkirchen, Ascheberg, Selm, Hamm, Bergkamen, Lünen
Einwohnerzahl: 29.721
Bürgerbüro: Stadtverwaltung Werne, Bürgerbüro
- Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne
Bürgermeister: Lothar Christ.
Kfz-Kennzeichen: UN, LH, LÜN
Vorwahlen: 02389, 02599
Postleitzahl: 59368